Kommunikation IT-Service Webdesign webraum
PRAXIS Medien & Software DESIGN

Impressum

Firmenname :

webraum

Firmenadresse :

Schleifmühlgasse 13/17
A-1040 Wien

Geschäftsleitung :

DI Alexander Kopecky

FON :

+43 (1) 581 55 11 - 0

FAX :

+43 (1) 581 55 11 - 12

UID :

ATU62271204

Bankverbindung :

BLZ 60000
Kt. Nr. 86249270

Webseite:

info@webraum.at
Bitte beachten Sie unseren Disclaimer

AGB :

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma webraum

1. Allgemeines
2. Gültigkeit
3. Angebote
4. Bestellungen & Vertragsabschlüsse
5. Serviceverträge
6. Lieferung
7. Rücktritt
8. Datenschutz & Datensicherheit
9. Eigentumsvorbehalt
10. Abnahme
11. Haftung
12. Gewährleistung
13. Inhalte
14. Mitwirkungs- und Beistellungspflichten des Auftraggebers
15. Preise
16. Zahlungsbedingungen
17. Sonstiges
18. Schlussbestimmungen

1. Allgemeines


Firmenbezeichnung: webraum Praxis für Software und Mediengestaltung (nachfolgend webraum genannt) ist der gewählte Firmenname einer nicht im Handelsregister eingetragenen Einzelfirma nach österreichischem Recht.
Gewerbe: Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik.
Gewerbeinhaber: DI Alexander Kopecky, mit Alleinunterschrift
Kennzeichen: MBA 4/5-105837F04/05/1 Reg.ZI. 105837F04/05 ausgestellt durch das Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 4./5. Bezirk.
webraum ist Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich.
UID: ATU62271204

2. Gültigkeit


Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen (nachfolgend zusammenfassend Leistungen genannt), soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichungen von webraum anerkannt wurden. Mit der Bestellung bzw. Beauftragung erklärt der Auftraggeber mit den nachfolgenden Geschäftsbedingungen einverstanden zu sein.

Die Verpflichtungen der Firma webraum richten sich ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt des entgegengenommenen Auftrages oder einer von der Firma webraum ausgestellten Auftragsbestätigung und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. webraum ist berechtigt, den Auftrag durch sachverständige, unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen.

webraum kann diese Geschäftsbedingungen jederzeit abändern, wobei diese Änderung bei Möglichkeit zur Kenntnisnahme in Kraft treten. Die aktuelle Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen sind stets unter http://www.webraum.at nachzulesen. Insbesonderes erkennt der Kunde bei Nutzung der Webseite http://www.webraum.at an, dass er die jeweils aktuelle Fassung zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat. Kunden mit bestehenden Verträgen werden, sofern das Vertragsverhältnis von den Änderungen berührt wird, über Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert und können nach Erhalt der Änderungsmitteilung ein Monate bis zum Ende der Monatsfrist das Vertragsverhältnis kündigen. Kündigt der Kunde nicht werden die neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam.

3. Angebote

Die Angebote von webraum sind stets freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

4. Bestellungen & Vertragsabschlüsse

Aufträge werden mündlich, fernmündlich und schriftlich entgegengenommen. Diese erlangen erst durch Auftragsbestätigung per Post, FAX oder E-mail Rechtswirksamkeit. Die Ausführung und Lieferung der Leistungen oder die Rechnungsstellung gelten als Auftragsbestätigung.

webraum kann ohne Angabe von Gründen von einem Auftrag zurücktreten. Bereits bezahlte Beträge werden in diesem Fall zurückerstattet, soweit nicht bereits geleistete Teilarbeiten alleine verwendbar sind. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu.

Die Erbringung von Troubleshooting Leistungen bezieht sich nur auf ein Problem (Software, Fehlermeldung, Hardwaredefekt, etc.), welches ausführlich gegebenenfalls schriftlich beschrieben wird. Rechnungsstellung erfolgt nach Behebung des Problems der korrekten Diagnose, oder nach einer Einschulung.

webraum behält sich vor bei Auftragserteilung die Hälfte der festgelegten Auftragssumme, oder in Ermangelung einer solchen Festlegung, die Hälfte des von beiden Parteien eingeschätzten Auftragswertes in Rechnung zu stellen und erst nach Eingang der Zahlung mit der Bearbeitung des Auftrags zu beginnen.

5. Serviceverträge

Serviceverträge werden für Netzwerke, PC's, regelmäßige Webseitenaktualisierungen und Netzwerkadministration abgeschlossen. Der Servicevertrag umfasst die gesamte gelieferte Hard- und Software wie sie im Lieferumfang festgelegt wurde. Veränderungen der Har und Software werden nur dann in den Servicevertrag übernommen, wenn diese Änderungen von webraum durchgeführt wurden.

Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch webraum erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach seiner Wahl am Standort des Computersystems oder in den Geschäftsräumen webraums innerhalb der normalen Arbeitszeit webraums.

Erfolgt ausnahmsweise und auf Wunsch des Auftraggebers eine Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeit, werden die Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber bestätigt die unter Mitwirkungs und Beteiligungspflichten in diesen AGB's zu beachten.

Ein zu behandelnder Fehler liegt vor, wenn das jeweils vertragsgegenständliche Softwareprogramm ein zu der entsprechenden Leistungsbeschreibung/Dokumentation in der jeweils letztgültigen Fassungabweichendes Verhalten aufweist und dieses vom Auftraggeber reproduzierbar ist.

Folgende Leistungen können Bestandteile des Servicevertrags sein:

Hotline-Service

Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber innerhalb der vereinbarten Hotline-Zeiten des Auftragnehmers bei fallweise auftretenden Problemen für Beratungen im Zusammenhang mit dem Einsatz der vertragsgegenständlichen Softwareprogramme zur Verfügung stehen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei wiederholter Inanspruchnahme dieser Beratung für gleichartige Probleme eine weitere vertragsgegenständliche Beratung von zusätzlichen, außerhalb dieses Vertrages liegenden, kostenpflichtigen Schulungsmaßnahmen abhängig zu machen.

Update Service:

webraum stellt zum von ihm festgelegten Termin dem Auftraggeber die vom Hersteller bereitgestellten Programm-Updates zur Verfügung. In diesen sind Korrekturen von Fehlern, Behebung eventueller Programmprobleme, die weder beim Probelauf noch beim Praxiseinsatz innerhalb der Gewährleistung auftreten, Verbesserungen des Leistungsumfanges, Änderungen der Softwareprogramme aufgrund gesetzlicher Änderungen enthalten.

Problembehandlung vor Ort:

Falls die Problembehandlung des vertraglich festgelegten Leistungsumfanges nicht durch Hotline-Service, Remote-Support etc. gelöst werden kann, wird der Auftragnehmer diese am Standort des Computersystems vornehmen.

Webseitenaktualisierung:

webraum aktualisiert regelmässig definierte Bereiche der Webseite mit den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten. Änderungen von Grafik und Layout sowie Erweiterungen der Webseite fallen nicht unter Leistungen dieses Vertrages.

Nicht vom Servicevertrag abgedeckte Leistungen:

Die Wartung von Software, welche nicht unter den vorgegebenen Bedingungen genutzt wird, selbstständig durch Auftraggeber oder durch Dritte verändert wurde oder nicht zur Originalfassung der Software gehört.

Anpassungen der Hard- und Software bei Änderung bestehender Betriebssysteme, soweit Leistungen zur Beseitigung von Folgeschäden, die durch Produktmängel, äußere Einflüsse, höhere Gewalt oder unsachgemäße Behandlung der Soft – und Hardware verursacht wurden.

Die Wartung von Hardware, die durch Verwendung von Zubehör, welches nicht von webraum geliefert oder genehmigt worden ist, beschädigt wurde.

Die Wartung von Hard- und Software, die durch andere Ursachen als normale Nutzung beschädigt wurde, insbesondere durch Transport, unsorgfältige Behandlung oder durch höhere Gewalt (Feuer, Wasser, Blitzschlag, Explosion)

Erweiterung oder Anpassung der Hard- und Software ab Übergabe aufgrund veränderter Anforderungen durch den Auftraggeber oder Dritte.

6. Lieferung

webraum ist bemüht die angegebenen Termine der Erfüllung (Fertigstellung) genau einzuhalten. Die angegebenen Fertigstellungstermine sind mangels ausdrücklicher Garantie keine Festtermine.

Sollten schriftlich verbindliche Fertigstellungstermine vereinbart worden sein, haben diese nur dann Gültigkeit wenn alle kaufmännischen und technischen Einzelheiten geklärt wurden.

Erfüllt der Kunde Mitwirkungspflichten nicht oder wird webraum an der Lieferung und/oder Leistung durch unvorhergesehene oder außergewöhnliche Störungen im Betriebsablauf oder bei Verzögerungen von Vorliefer- und/oder -leistungspflichtigen oder durch Arbeitskämpfe gehindert, so verlängert sich die Liefer- und/oder Leistungszeit oder -termine um eine angemessene Frist.

Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von webraum nicht zu vertreten. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist webraum berechtigt Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen. In diesem Falle gilt jede Teillieferung als selbstständige Leistung.

Kann webraum den Liefertermin nicht einhalten so ist eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen zu setzen. Nach ergebnislosem Ablauf der Nachfrist besteht ein Rücktrittsrecht, wobei bei Nachfristsetzung die Annahme der Lieferung bzw. Leistung nach der Nachfrist und das Verschulden der Firma webraum ausdrücklich schriftlich erklärt wurde.

7. Rücktritt

Für den Fall der Überschreitung eines vereinbarten Termins der Erfüllung (Fertigstellung) aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln der Firma webraum ist der Auftraggeber, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist von mindestens vier Wochen die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft, berechtigt mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten.

Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von webraum liegen, entbinden webraum von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.

Stornierungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung von webraum möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

8. Datenschutz & Datensicherheit

webraum verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß §15 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

Soweit Daten an webraum - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Die Daten werden ordnungsgemäß gesichert. Im Fall eines dennoch eintretenden Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich übermitteln.

Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur

Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber.

9. Eigentumsvorbehalt

Hardware:

Hardware geht erst durch Bezahlung des vollen Rechnungsbetrages in das Eigentum des Auftraggebers über. Sollte der Auftraggeber die Annahme der Hardware verweigern, wobei Zahlungsverzug als Annahmeverweigerung gilt, so ist webraum berechtigt Wertverlust und Transportkosten in Rechnung zu stellen. Sollte die Hardware unverkäuflich sein, ist webraum berechtigt den kompletten Auftragswert in Rechnung zu stellen.

Software:

Wenn nicht schriftlich vereinbart und von beiden Seiten rechtskräftig unterzeichnet, erwirbt der Auftraggeber stets nur das Nutzungsrecht an der Software. Er darf dieses ohne Zustimmung durch webraum weder weiterverkaufen noch in sonst irgendeiner Weise an Dritte übertragen. webraum ist jederzeit gestattet erstellte Software für eigene Werbezwecke zu verwenden. Wenn nicht anders vereinbart, gilt das Nutzungsrecht für genau einen Arbeitsplatz (Verwendung durch beliebig viele Personen) oder für genau eine Person (Verwendung an beliebig vielen Arbeitsplätzen.) oder im Falle von Webseiten für das Medium Internet. Sinngemässes gilt natürlich, wenn eine bestimmte Anzahl an Nutzungslizenzen erworben werden. Sämtliche von uns produzierten Logos, Fotos, Grafiken, Texte bleiben immerwährendes geistiges Eigentum von webraum.

Jede von webraum erstellte Software unterliegt den österreichischen Urheberrechtsbestimmungen.

Regelungen für den unternehmens- bzw. organisationsweiten Einsatz von Software müssen ausdrücklich in schriftlicher Form vereinbart werden.

10. Abnahme

Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene Programmpaket einer Programmabnahme spätestens zwei Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt. Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von drei Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen.

PC Service Leistungen (Standardsoftwareinstallationen und Hardwareerweiterungen) werden direkt nach der Abnahme in Rechnung gestellt. Die Abnahme von PC Service Leistungen erfolgt direkt nach der Installation durch einen Funktionstest. Der Auftraggeber bestätigt damit die Kenntnis des Leistungsumfanges der installierten Standardsoftware und Hardware.

Die Abnahme von Troubleshooting Leistungen erfolgt direkt danach durch einen Funktionstest. Die Abgabe einer korrekten Diagnose des Problems ist einem erfolgreichen Funktionstest gleichzustellen. Der Auftraggeber hat webraum darüber zu informieren, ob die Diagnose zu einer Lösung des Problems geführt hat. Erfolgt nach drei Wochen keine gegenteilige Meldung des Auftraggebers, dann gilt die Troubleshooting Leistung als abgenommen.

Webseiten werden nach Abnahme des Entwurfs in Rechnung gestellt. Webraum behält sich vor Originalgrafiken bzw. erstellte Webseiten erst nach Zahlungseingang zur Verfügung zu stellen. Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist zu erfolgen und darf nicht aus künstlerisch-gestalterischen Gründen verweigert werden. Innerhalb des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Ein zweiter Entwurf wird nur bei absolutem Nichtentsprechen des ersten Entwurfes gemacht. Die Nichtabnahme des Zweitentwurfes in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung. Webraum behält sich vor bereits geleistete Arbeiten in Rechnung zu stellen. Erfolgt die Abnahme innerhalb von zwei Wochen nicht so gilt der Entwurf als angenommen.

11. Haftung


Sofern nicht durch andere Bestimmungen dieser AGB eine Haftung überhaupt ausgeschlossen wird, richtet sich die Haftung nach den folgenden Bestimmungen.

webraum haftet ausschließlich für typische und vorhersehbare Schäden, soweit diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Eine Haftung für indirekte und mittelbare Schäden sowie Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Verlust von geschäftlichen Informationen oder von Daten oder für anderen finanziellen Verlust ist überhaupt ausgeschlossen.

webraum übernimmt unter keinen Umständen Kosten, die dem Auftraggeber durch Selbstreparatur der Lieferung- /Leistung oder Reparatur durch Dritte entstehen sowie Wiedergutmachung von Schäden, die dadurch entstehen können oder entstanden sind.

Bei einem Verstoß gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten haftet der Auftraggeber gegenüber webraum für den Ersatz aller aus diesem Verhalten entstehenden direkten und indirekten Schäden.

Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen AGB eine Haftung ausschließen, ist jegliche Haftung auf die Höhe der Auftragssumme bzw. jenen Betrag, der von der Betriebshaftpflichtversicherung von webraum umfasst ist, beschränkt, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Soweit webraum nicht ausdrücklich in der Bestellung mit der technischen Integration und Herstellung der Kompatibilität mit anderen Programmen des Auftraggebers beauftragt wurde, liegen darauf beruhende Unzulänglichkeiten im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.

12. Gewährleistung

Gewährleistungsansprüche entstehen unabhängig vom Verlauf der Frist zur Geltendmachung erst nach ordnungsgemäßer und vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages.

Mängelrügen sind unmittelbar webraum gegenüber geltend zu machen. Mängel, die bei ordnungsgemäßer Überprüfung entdeckt werden können, müssen unverzüglich nach Erhalt der Lieferung und/oder Leistung, spätestens innerhalb von 3 Tagen und vor Weitergabe der Ware an Dritte schriftlich bei webraum angezeigt werden.

Versteckte Mängel sind sofort nach Entdeckung, spätestens innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen zu rügen. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend bei Falschlieferung.

Gewährleistungsansprüche sind vom Auftraggeber, bei sonstigem Erlöschen, schriftlich innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt der Mitteilung über die Leistungserbringung durch webraum per Einschreiben geltend zu machen. Die Reklamation hat die genaue Beschreibung des gerügten Mangels zu enthalten.

Gibt der Kunde webraum nicht die Möglichkeit, den gerügten Mangel zu überprüfen, so verliert er damit etwaige Gewährleistungsansprüche.

13. Inhalte


Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten und/oder nach seinen Informationen für ihn von webraum erstellten Webseiten, oder auch vom Kunden selbst erstellten und veröffentlichten Webseiten weder gegen österreichisches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz-, Marken- und Wettbewerbsrecht verstoßen und darüber hinaus auch nicht rassistische, radikale oder pornographische Darstellungen aufweisen. Des weiteren verpflichtet sich der Kunde keine sittenwidrigen Inhalte auf seinen Webseiten zu publizieren oder darauf hinzuweisen, vor allem keine Inhalte zu veröffentlichen, die i.S.d. § 131 StGB zum Rassenhass aufhetzen, Gewalt bzw. Krieg verherrlichen bzw. verharmlosen, anstößig, i.S.d. § 184 StGB pornographisch sind sowie Kinder oder Jugendliche sittlich gefährden oder in ihrem Wohl beeinträchtigen.

Der Kunde verpflichtet sich weiters, das für Aufträge zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.

webraum behält sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auf seinem Server oder dem Server eines Dritten auszunehmen. Den Kunden wird webraum von einer etwa vorgenommenen Löschung der Seiten unverzüglich informieren.

Das gleiche gilt, wenn webraum von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf seinen Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen. Webraum ist berechtigt, solche Webseiten, deren Speicherung auf dem Webserver Rechte Dritter verletzen könnte, von der Festplatte zu löschen oder in anderer geeigneter Weise vom Zugriff durch Dritte auszuschließen. Den Auftraggeber wird webraum unverzüglich von einer solchen Maßnahme benachrichtigen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des Nutzers beruhen, stellt der Auftraggeber webraum klag- und schadlos.

Stellt ein Auftraggeber über ein Forum, eine Datenbank, eine Homepage oder über sonstige Systeme oder Einrichtungen Informationen oder Daten Dritten öffentlich abrufbar zur Verfügung, hat er die Stellung des Medieninhabers im Sinne des Mediengesetzes. Der Auftraggeber hat ein Impressum zu erstellen, welches für alle Abrufer sichtbar die Anschrift des Anschlussinhabers enthalten muss. Bei Verletzung dieser oder anderer gesetzlicher Beschränkungen ((z.B. Strafgesetzbuch, Pornographiegesetz, Jugendschutzgesetze, Verbotsgesetz, Telekommunikationsgesetz, Mediengesetz, Urheberrechtsgesetz, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Persönlichkeitsrechte nach Zivil- und Strafgesetz) hat der Auftraggeber webraum für alle ihm daraus entstehenden Nachteile schad- und klaglos zu halten. Webraum ist berechtigt, die Einhaltung von Gesetzen zu überprüfen.

14. Mitwirkungs- und Beistellungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterstützen, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch den Auftragnehmer erforderlich sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiters, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Vertrags erforderlich sind und die nicht im Leistungsumfang des Auftragnehmers enthalten sind.

Sofern die Dienstleistungen vor Ort beim Auftraggeber erbracht werden, stellt der Auftraggeber die zur Erbringung der Dienstleistungen durch den Auftragnehmer erforderlichen Netzkomponenten, Anschlüsse, Versorgungsstrom inkl. Spitzenspannungsausgleich, Notstromversorgungen, Stellflächen für Anlagen, Arbeitsplätze sowie Infrastruktur in erforderlichem Umfang und Qualität unentgeltlich zur Verfügung. Jedenfalls ist der Auftraggeber für die Einhaltung der vom jeweiligen Hersteller geforderten Voraussetzungen für den Betrieb der Hardware verantwortlich. Ebenso hat der Auftraggeber für die Raum- und Gebäudesicherheit, unter anderem für den Schutz vor Wasser, Feuer und Zutritt Unbefugter Sorge zu tragen. Der Auftraggeber ist für besondere Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Sicherheitszellen) in seinen Räumlichkeiten selbst verantwortlich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den Mitarbeitern des Auftragnehmer Weisungen - gleich welcher Art- zu erteilen und wird alle Wünsche bezüglich der Leistungserbringung ausschließlich an den vom Auftragnehmer benannten Ansprechpartner herantragen.

Der Auftraggeber stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche vom Auftragnehmer zur Durchführung des Auftrages benötigten Informationen, Daten und Unterlagen in der vom Auftragnehmer geforderten Form zur Verfügung und unterstützt den Auftragnehmer auf Wunsch bei der Problemanalyse und Störungsbeseitigung, der Koordination von Verarbeitungsaufträgen und der Abstimmung der Dienstleistungen. Änderungen in den Arbeitsabläufen beim Auftraggeber, die Änderungen in den vom Auftragnehmer für den Auftraggeber zu erbringenden Dienstleistungen verursachen können, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Auftragnehmer hinsichtlich ihrer technischen und kommerziellen Auswirkungen.

Soweit dies nicht ausdrücklich im Leistungsumfang vom Auftragnehmer enthalten ist, wird der Auftraggeber auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten für eine Netzanbindung sorgen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Nutzung der Dienstleistungen vom Auftragnehmer erforderlichen Passwörter und Log-Ins vertraulich zu behandeln.

Der Auftraggeber wird die dem Auftragnehmer übergebenen Daten und Informationen zusätzlich bei sich verwahren, so dass sie bei Verlust oder Beschädigung jederzeit rekonstruiert werden können.

Der Auftraggeber wird alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbringen, dass webraum in der Erbringung der Dienstleistungen nicht behindert wird. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer und/oder die durch den webraum beauftragten Dritten für die Erbringung der Dienstleistungen den erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten beim Auftraggeber erhalten.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die an der Vertragserfüllung beteiligten Mitarbeiter seiner verbundenen Unternehmen oder von ihm beauftragte Dritte entsprechend an der Vertragserfüllung mitwirken.

Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die von webraum erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragskonform erbracht. Zeitpläne für die von Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenem Umfang. Der Auftraggeber wird die webraum hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und/oder Kosten zu den beim Auftragnehmer jeweils geltenden Sätzen gesondert vergüten.

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die ihm zurechenbaren Dritten die von webraum eingesetzten Einrichtungen und Technologien sowie die ihm allenfalls überlassenen Vermögensgegenstände sorgfältig behandeln; der Auftraggeber haftet webraum für jeden Schaden.

Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgen Beistellungen und Mitwirkungen des Auftraggebers unentgeltlich.

15. Preise

Sofern nicht anders vereinbart, gelten die im Auftrag angeführten Preise. Wir behalten uns Preisänderungen vor (insbesondere bei ungewöhnlich hohen Preisschwankungen von EDV-Produkten). Die vereinbarten Preise sind Nettopreise. Alle Preise verstehen sich in Euro, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

16. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind mit Übergabe bzw. Erhalt fällig. Skontoabzüge sind nicht zulässig. Es gilt, wenn nicht ausdrücklich gesondert bestätigt, kein Zahlungsziel als vereinbart. Die Lieferung und/oder Leistung an Neukunden erfolgt grundsätzlich gegen Vorkasse.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüche oder Bemängelungen zurückzuhalten. Im Falle von Teillieferungen ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung bis zur Restlieferung zurückzuhalten, sondern hat jede erhaltene Teillieferung fristgerecht zu bezahlen. Erhält webraum nach Vertragsabschluß Kenntnis von Tatsachen über eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, die nach pflichtmäßigem kaufmännischem Ermessen geeignet sind, den Anspruch von webraum auf die Gegenleistung zu gefährden - hierzu zählen insbesondere der Antrag auf Eröffnung eines Ausgleichs- oder Konkursverfahrens oder die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden -, so kann webraum bis zum Zeitpunkt der Leistung des Auftraggebers von diesem die Stellung einer geeigneten Sicherheit binnen angemessener Frist oder die Leistung bei Gegenleistung verlangen. Kommt der Auftraggeber dem berechtigten Verlangen von webraum nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann webraum vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. In dieser Situation kann webraum auch sämtliche Beträge - auch etwa gestundete Summen - sofort zur Zahlung fällig stellen.

Bei nicht rechtzeitiger Zahlung (Zahlungsverzug) kann webraum von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der österreichischen Staatsbank ohne Mahnung und Schadensnachweis berechnen. Bei Zahlungsverzug kann webraum ohne vorherige Ankündigung weitere Dienstleistungen versagen. webraum ist bei Eintritt von Verzögerung, Vereinbarungsbruch seitens des Auftraggebers schad- u. klaglos zu halten.

Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass webraum bei Zahlungsverzug die Hilfe Dritter (Inkassodienste) auf Kosten des Auftraggebers in Anspruch nimmt. Eingehende Zahlungen decken zuerst die Spesen, dann die Zinsen, dann die älteste offene Schuld.

17. Sonstiges

Sollten einzelne Teile eines Vertrages des Auftragnehmers mit webraum unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Teile davon unberührt und behalten ihre Gültigkeit. Anstelle einer ungültigen Bestimmung gilt eine ihrem wirtschaftlichem Zweck möglichst nahekommende Regelung als vereinbart.

18. Schlussbestimmungen

Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus seinen Vereinbarungen mit webraum nicht ohne Zustimmung von webraum übertragen.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für eine Abänderung dieser Schriftformklausel.

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist der Gerichtsstand von webraum. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten zwischen Vollkaufleuten ist ebenfalls der Gerichtsstand von webraum.

Das Vertragsverhältnis einschließlich der allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen wird ausschließlich nach österreichischem Recht unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts beurteilt, auch bei Fällen mit Auslandsbezug.

webraum

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